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16.11.2023

Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz: Einführung der CO₂-Maut zum 1. Dezember 2023 und der Maut über 3,5 Tonnen zum 1. Juli 2024

Zum 1. Dezember 2023 wird eine CO₂-Differenzierung der Lkw-Maut sowie ab 1. Juli 2024 die Maut für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. Neues Tarifmerkmal CO₂-Emissionsklasse ab 1. Dezember 2023....
Quelle: toll-collect.de



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