Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen jegliche Abfälle die an Standorten anfallen, auch von den verursachenden Abfallerzeugern gesammelt und umweltfreundlich verwertet oder entsorgt werden. Dazu sind Abfallerzeuger verpflichtet, eine Reihe von Nachweisen und Genehmigungen vorzuweisen, die belegen, dass sie alle Pflichten ordnungsgemäß erfüllt haben.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur Trennung der Abfälle oder zur dauerhaften und fachgerechten Entsorgung auf Ihrem Betriebshof oder auf der jeweiligen Baustelle und erstellen Ihnen ein sinnvolles Entsorgungskonzept.

Wir bieten Ihnen:

· Erstellung eines Entsorgungskonzeptes

· Kurze und Kundenorientierte Leerungszeiten

· Ordnungsgemäße Entsorgung entsprechend gesetzlicher Bestimmungen

· Stellen von Absetzcontainern und Selbstpresscontainern

· Entsorgung diverser Abfallarten aus einer Hand

· Leerung von kundeneigenen Absetzcontainern

· Zuverlässig und flexibel für Sie in der Region Hildesheim & Umgebung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 18.04.2017 verpflichtet zudem ab dem 01.08.2017 Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, festgelegte Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln und dem Recycling soweit möglich zuzuführen.

Sie erhalten:

Passende auf den Kunden zugeschnittene Verdichtungssysteme

·         Senken die Anzahl der Leerungsfahrten bis zu 60%

·         Reduziert den CO²-Ausstoß und schont die Umwelt

·         Senken Ihre Kosten sowie den Werksverkehr auf Ihrem Gelände

Das dazu passende Entsorgungskonzept:

·        Reduziert Störstoffe die bei der Verwertung erst aussortiert werden müssten.

·         Senkt wieder den CO²-Ausstoß durch diverse Fahrzeuge

·         Minimiert den Zeitaufwand durchs Nachsortieren, sowie den Werksverkehr.

Die Umwelt wird es Ihnen danken! 

 
 
 
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