Merkblatt für Containerbeladung
Als Hilfe für eine genaue Deklaration Ihres Abfalls, finden Sie auf diesem Merkblatt eine Übersicht aller gängigen Abfallarten.

1. reiner Bauschutt (<80cm Kantenlänge)
darf nur aus Beton bestehen. Es dürfen keine anderen Materialien hinzugefügt werden! (keine Vermischung)

2. gemischter Bauschutt darf aus Steinen (Backsteine) sowie Porzellan (Fliesen, Ziegel, Wachbecken, Toiletten) (zerkleinert) bestehen.

Ausgenommen: Ytong / Gasbeton, Schornsteinabbruch, Rigips

3. *Boden + Steine (Bauschutt mit 20% Feinanteil) darf aus Erdaushub und Bauschutt bestehen.

Ausgenommen: Ytong / Gasbeton, Schornsteinabbruch, Grasnarbe

4. Baustellenabfälle sind u.a. Lehmputz, Folie, alte Zementsäcke, Glasscheiben, Glasbausteine und alle beim Bau / Umbau anfallenden Materialien.

Ausgenommen: Mineralwolle, Asbest, Erde/Steine, Teerpappe, Teerhaltige Produkte, Styropor / Styrodur, Farbe und alle Flüssigkeiten im Gebinde,

5. Sperrmüll sind Dinge, die beim Entrümpeln anfallen bzw. bei einem Umzug mitgenommen werden würden.

Ausgenommen: Steine/Erde, teerhaltige Produkte, eingekochtes in Gläsern, Asbest ebenso Kühl- und Gefrierschränke, Styropor / Styrodur, Bildschirme, TFT Monitore,

6. Gartenabfälle sind: Strauchschnitt, Laub, Kompost usw. ausgenommen: Steine, Folien und andere Materialien.

7. *Altholz A IV (mit / ohne Glas): Im Außenbereich verwendetes oder belastetes Holz wie z.B. Fensterrahmen, Außentüren oder Zäune.

Ausgenommen: Holzpaletten, Möbel und Innentüren (A I-III)

*Ab 20 Tonnen wird eine Analyse (Boden) bzw. ein Einzelentsorgungsnachweis (Altholz) benötigt

Mineralwolle und Asbest: müssen grundsätzlich in dafür vorgesehene Gewebesäcke (BigBag) verpackt und getrennt entsorgt werden.
Styropor / Styrodur: muss seit dem 30.09.2016 in dafür vorgesehene Säcke eingepackt werden. Diese Säcke / BigBag´s sind bei uns erhältlich.

Öl, Chemikalien, Farben, Batterien usw. gehören in den Sonderabfall und dürfen nicht von uns befördert bzw. entsorgt werden!

Sollten mehrere der o.g. Punkte vorhanden sein, lohnt es sich die Abfälle zu trennen, da die Entsorgung gemischter Materialien meistens teurer ist.

Sie sind als Abfallerzeuger laut II. Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 zur Abfalltrennung verpflichtet.

Die endgültige Deklaration des Containerinhaltes wird grundsätzlich durch die annehmende Deponie vorgenommen.

Wir bitten dieses im Interesse einer reibungslosen Abfallentsorgung zu beachten.


 
 
 
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