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20.06.2023

Aktuelle Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz: Kabinettsbeschluss zur Einführung der CO2-Maut zum 1. Dezember 2023 und über 3,5 Tonnen Maut zum 1. Juli 2024

Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2023 den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, ab 1. Dezember 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut sowie ab 1. Juli 2024 die Maut für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) über 3,5 Tonnen einzuführen.
Quelle: toll-collect.de



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